vollbiologische kleine Kläranlage

VOLLBIOLOGISCHE KLEINKLÄRANLAGEN

Wartung von vollbiologischen Kleinkläranlagen

Die Wartung von Kleinkläranlagen ist gesetzlich in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben.

Seit 1988 haben wir uns auch in den Bereichen der Kleinkläranlagen spezialisiert. Inzwischen lassen viele Kunden ihre Anlagen regelmäßig von uns betreuen (vom einfachen Klärteich bis zum vollbiologischen Reinigungssystem). Wir verstehen uns als Dienstleister am Kunden

Zurzeit befinden sich 100 verschiedene zugelassene Kleinkläranlagen auf dem Markt. Um eine fachgerechte Wartung zu gewährleisten, werden die Wartungen bei uns nur von erfahrenen Fachkräften für Abwassertechnik ausgeführt. Persönliches Engagement und ständige Weiterbildung unserer Mitarbeiter sind für uns eine wichtige Voraussetzung für eine erstklassige Dienstleistung. So stellen wir die Qualität unserer Leistung sicher.

Unsere Nähe zum Kunden ermöglicht einen schnellen Vor-Ort-Service, in Notfällen auch rund um die Uhr!

Für die Wartung von Kleinkläranlagen müssen Mitarbeiter von Wartungsunternehmen den Nachweis der Fachkunde zur Wartung von Kleinkläranlagen durch einen Lehrgang mit Abschlussprüfung nachweisen.

Gern können wir ihnen unseren Zertifizierungsnachweis vorlegen.

Die Abwasserspezialisten der Firma Weimann warten in den Regionen rings um Artern, Bad Frankenhausen, Ebeleben, Erfurt, Greußen, Gebesee, Mühlhausen, Sondershausen, Nordhausen, sowie darüber hinaus Ihre Kleinkläranlage fachkundig.
Dabei profitieren Sie von unserer lokalen Präsenz, von einem maßgeschneiderten und deshalb kostengünstigen Wartungsvertrag.

Im Rahmen einer Wartung sind bei uns folgende Leistungen enthalten:

  • Anfahrt
  • Schlammspiegelmessung in der Dreikammergrube
  • Visuelle Prüfung des Bauzustandes der Fäkaliengrube
  • Prüfung der Nachklärung auf Funktion und Schäden
  • Entnahme einer Wasserprobe
  • Einstellung optimaler Betriebswerte
  • Einsichtnahme oder Erstellung des Betriebsbuches
  • Erstellung eines Wartungsprotokolls / -Berichtes
  • Übergabe des Wartungsergebnisses an die zuständigen Stellen und den Kunden

Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für die fachgerechte Wartung Ihrer vollbiologischen Kleinkläranlage.

Nutzen Sie unsere Hotline: 03636 700500

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Warum müssen Kleinkläranlagen zum TÜV?

Jeder Grundstücksbesitzer mit einer neuen oder nachgerüsteten Kleinkläranlage will, dass diese reibungslos funktioniert und eine lange Lebensdauer hat. Ganz genau wie bei Ihrem Auto, mit dem Sie auch alle Jahre wieder zum Tüv fahren.

Das ist bei Kleinkläranlagen nicht anders. Voraussetzung dafür, dass die Abwässer in diesen kleineren, dezentralen Anlagen ebenfalls umweltgerecht gereinigt werden, sind regelmäßige Wartungen. Für diese Leistungen gibt es Fachbetriebe wie die Firma Weimann. Die Anzahl der vorgeschriebenen Wartungen finden Sie in der Bauartenzulassung für Ihre Kleinkläranlage.

Übrigens: Die zum Betrieb Ihrer Kleinkläranlage notwendige wasserrechtliche Erlaubnis erteilt die zuständige Untere Wasserbehörde nur dann, wenn es einen gültigen Wartungsvertrag gibt. Die Firma Weimann ist für diese Dienstleistung zertifiziert. Machen Sie von unserem Fachwissen Gebrauch. Zudem gelten die Gewährleistungen der Hersteller nur, wenn eine fachkundige, regelmäßige Wartung nachgewiesen werden kann.